18.Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 30 "Sondergebiet Photovoltaik Kolbing"

Wirksamwerden
Mit Bescheid vom 12.02.2025, Az.: 41-Blp036/23 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 30 „Sondergebiet Photovoltaik Kolbing“ (Fl.Nrn. 986 (Teilfläche) und 986/1 (Teilfläche) der Gemarkung Maximilian genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde am 19.02.2025 durch ortüblichen Aushang gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Kraiburg a. Inn wirksam.
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:
- Plan- und Textteil mit Verfahrensvermerken
- Begründung und Umweltbericht
- öffentliche Bekanntmachung über die Genehmigung der 18.Änderung des Flächennutzungsplanes
- Zusammenfassende Erklärung zum Bauleitplanverfahren
- Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss