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Bekanntmachungen aus dem Bauamt

18.Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 30 "Sondergebiet Photovoltaik Kolbing"

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Wirksamwerden

Mit Bescheid vom 12.02.2025, Az.: 41-Blp036/23 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 30 „Sondergebiet Photovoltaik Kolbing“ (Fl.Nrn. 986 (Teilfläche) und 986/1 (Teilfläche) der Gemarkung Maximilian genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde am 19.02.2025 durch ortüblichen Aushang gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Kraiburg a. Inn wirksam.

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:

- Plan- und Textteil mit Verfahrensvermerken 

- Begründung und Umweltbericht 

- öffentliche Bekanntmachung über die Genehmigung der 18.Änderung des Flächennutzungsplanes

- Zusammenfassende Erklärung zum Bauleitplanverfahren

- Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss

 

 

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