Breitband
-
Ausbau des Glasfaser-Netzes
Im Anhang eine Pressemitteilung der Amplus AG über den aktuellen Ausbau des Glasfaser-Netzes.
Pressemitteilung
Kraiburg Pressebericht ( 69.2 KB)
-
Breitband - schnelles Internet
Breitbandausbau im Markt Kraiburg a.Inn im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit
Übertragungsraten von mindestens
- 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und
- 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Ansprechpartner: Herr Markus Schmidinger
Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (08.10.2020)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht der Markt Kraiburg a.Inn nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herr Markus Schmidinger
E-Mail: Markus.Schmidinger@vgem-kraiburg-a-inn.bayern.de
- Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
- Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
- Karte der Ist Versorgung mit vorläufigem Erschließungsgebiet (PDF)
12.10.2020 – Dateien zum Download
Nutzungsbedingungen Geodaten (141.7 KB)
Verpflichtungserklärung Geodaten (21.0 KB)
Karte der Ist Versorgung mit vorläufigem Erschließungsgebiet (1308.0 KB)Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (16.11.2020)
Der Markt Kraiburg a.Inn ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Kraiburg a.Inn bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 16.11.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
- Kraiburg a.Inn Markterkundung Bekanntmachung (PDF)
12.10.2020 – Dateien zum Download
-
Verfahren 2017
Verfahren 2017 zum 2.Ausbauschritt
Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Kraiburg a.Inn gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Der Markt Kraiburg a.Inn bittet daher, bis spätestens 02.11.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur“
20.09.2017
Bekanntmachung der Markterkundung (64.8 KB)
20.09.2017
Vorläufiges Erschließungsgebiet (595.5 KB)
24.01.2018 – Markterkundung – Ergebnis
Ergebnis der Markterkundung (56.7 KB)
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Der Markt Kraiburg a.Inn führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de ) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 19.04.2018 um 12.00 Uhr zu.
Achtung Fristverlängerung zum Abgabetermin:
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 15.05.2018 um 12.00 Uhr zu.
24.01.2018
Erschließungsgebiete Übersicht (1008.6 KB)
24.01.2018
Bekanntmachung Auswahlverfahren (208.4 KB)
24.01.2018
Anlage 1 zum Auswahlverfahren (58.4 KB)
24.01.2018
Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix (52.8 KB)
24.01.2018
Muster Breitbandausbauvertrag (103.1 KB)
24.01.2018
Muster Wirtschaftlichkeitslücke (309.3 KB)
24.01.2018
Muster WL Hinweise (213.1 KB)
23.07.2018 – Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Bekanntmachung Auswahlentscheidung (492.2 KB)
23.07.2018 – Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag (640.1 KB)
-
Verfahren 2016
Verfahren 2016 zum 1.Ausbauschritt
Kooperationsvertrag unterzeichnet
Die Entscheidung ist gefallen: Die Telekom hat den Zuschlag für den Ausbau des Internets in Kraiburg erhalten. 394 Haushalte bekommen in Kraiburg a.Inn ab Herbst 2017 Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s (Megabit pro Sekunde)- manche sogar bis zu 100 MBit/s. Damit werden die Kunden in den betroffenen vier ausgeschriebenen Erschließungsgebieten in Kraiburg a.Inn nicht nur ruck zuck ins Internet gehen, sondern auch Entertain, das TV-Produkt der Telekom, nutzen können.
„Wir haben mit der Telekom einen starken Partner an unserer Seite. So können wir unseren Bürgern und Unternehmen in Kürze den begehrten Zugang zum schnellen Internet ermöglichen“, sagte Dr. Herbert Heiml, Erster Bürgermeister. „Auch für Arbeitnehmer mit Home Office und Selbständige ist eine schnellere Anbindung an das Netz entscheidend und ein Mehrwert für ihre Immobilie. Breitband ist ein wichtiger Standortfaktor.“
„Wir danken der Gemeinde Kraiburg für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns darauf, das Projekt zügig anzugehen“ sagt Dipl.-Kfm. Erhard Finger, Regiomanager der Telekom Deutschland. „Wir wissen wie wichtig ein schneller Internetanschluss ist. Deshalb wollen wir so vielen Menschen wie möglich einen solchen Anschluss zur Verfügung stellen. Wir versorgen die Kommune mit der neuesten Breitbandtechnologie und machen Kraiburg damit zukunftssicher.“
So geht der Ausbau weiter:
„Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein“, ergänzte Georg Selbertinger, Projektleiter Telekom Technik GmbH weiter. „Gleichzeitig wird eine Firma für die notwendigen Tiefbaumaßnahmen ausgesucht und das notwendige Material bestellt“. Sobald alle Kabel verlegt und Multifunktionsgehäuse aufgestellt sind, erfolgt der Anschluss ans Netz der Telekom. In der Regel vergehen zwischen dem Vertragsabschluss und der Buchbarkeit der Anschlüsse gerade einmal zwölf Monate.
29.06.2016 – Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag (719.3 KB)
29.06.2016 – Vorgesehene Auswahlentscheidung
Vorgesehene Auswahlentscheidung (540.0 KB)
02.12.2015 – Markterkundung – Ergebnis
Markterkundung – Ergebnis ( 22.7 KB)
30.11.2015 – Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Der Markt Kraiburg am Inn führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 25.02.2016, 12.00 Uhr zu.
Achtung neuer Termin zur Angebotsabgabe!
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 06.04.2016, 12.00 Uhr zu.
Kraiburg vorläufige Erschlieungsgebiete (874.5 KB)
Bekanntmachung Auswahlverfahren – einstufig
Bekanntmachung Auswahlverfahren – einstufig (78.8 KB)
Anlage 1 zum Auswahlverfahren
Anlage 1 zum Auswahlverfahren (42.5 KB)
Entwurf Breitbandausbauvertrag
Entwurf Breitbandausbauvertrag (103.1 KB)
Muster Wirtschaftlichkeitslücke Berechnung
Muster Wirtschaftlichkeitslücke Berechnung (91.4 KB)
Muster Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
Muster Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise (212.8 KB)
15.01.2015 – Bestandsaufnahme
Aufgrund der Ist-Versorgung wird ein vorläufiges Erschließungsgebiet ausgewiesen.
Vorläufiges Erschließungsgebiet (773.2 KB)
15.01.2015 – Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Kraiburg a. Inn gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Kraiburg a . Inn bittet daher, bis spätestens 28.02.2015 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Eigenwirtschaftlicher Ausbau
- Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
- Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktu
Markterkundung Bekanntmachung (77.9 KB)
15.01.2015
Vorläufiges Erschliessungsgebiet (773.2 KB)