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Steuerliche Erfassung bei Gewerbeanmeldung

Unabhängig von der Rechtsform der neu aufgenommenen unternehmerischen Tätigkeit sind die Existenzgründer verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit zu informieren und Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung [AO]).

Je nach Rechtsform sind die Auskünfte auf dem jeweils zutreffenden „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu erteilen.

In welcher Form der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln ist und das darauffolgende Verfahren in den Finanzämtern zur Erteilung einer Steuernummer richten sich ebenfalls danach, in welcher Rechtsform das angemeldete Gewerbe ausgeübt werden soll (oder ggf. sogar bereits ausgeübt wird).

 

Tätigkeit als Einzelunternehmer, als Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft, als Personengesellschaft/-gemeinschaft oder als Körperschaft nach ausländischem Recht

 

Wählt der Existenzgründer eine der vorgenannten Rechtsformen, ist er verpflichtet, den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Finanzämter werden den Existenzgründer weder anschreiben noch ihm einen Papiervordruck zusenden.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Fragebögen werden die zugehörigen Papiervordrucke weder auf den Internetseiten der Finanzämter bzw. des Bayerischen Landesamts für Steuern noch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereit-gestellt. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung steht dem Existenzgründer das Internet-portal „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ zur Verfügung. Alternativ kann auch ein entsprechend ausgestattetes Steuererklärungsprogramm verwendet werden.

 

Weiter Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern unter "Steuerinfos > Themen A bis Z > Existenzgründer". Hier sind ebenfalls das Merkblatt sowie der ELSTER-Flyer verfügbar und es finden sich weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer (URL: https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender).

ELSTER Infoblatt

 

 

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.