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Sondergebiete Photovoltaik

BLP-NR. 28 „Sondergebiet Photovoltaik (OT Straß)”

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 02.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Sondergebiet Photovoltaik (OT Straß)” im Parallelverfahren mit der 16.Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planentwurf i.d.F. vom 14.09.2021 wurde in der öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 vom Gemeinderat gebilligt. 

Der Bebauungsplan umfasst die Flurnummern 1596, 1699, 1701, 1702, 1703, 1708 der Gemarkung Guttenburg.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.  

Die Planung kann in der Zeit vom 03.01.2022 bis 04.02.2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, während der allgemeinen Dienststunden, (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt. (siehe gesonderte Mustervorlage)

BLP-NR. 29 „Sondergebiet Photovoltaik (OT Gasteig)”

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 02.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Sondergebiet Photovoltaik (OT Gasteig)” im Parallelverfahren mit der 16.Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planentwurf i.d.F. vom 14.09.2021 wurde in der öffentlichen Sitzung am 14.09.2021 vom Gemeinderat gebilligt.

Der Bebauungsplan umfasst die Flurnummer 1544 der Gemarkung Guttenburg.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die Planung kann in der Zeit vom 03.01.2022 bis 04.02.2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, während der allgemeinen Dienststunden, (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt. (siehe gesonderte Mustervorlage)

16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 28 Sondergebiet Photovoltaik (OT Straß) und Nr. 29 Sondergebiet Photovoltaik (OT Gasteig)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Marktgemeinderat Kraiburg a.Inn hat in der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2021 die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 28 "Sondergebiet Ptotovoltaik (OT Straß) und Nr. 29 "Sondergebiet Photovoltaik (OT Gasteig) beschlossen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wird für diese Bebauungspläne  im Parallelverfahren durchgeführt. Nähere Informationen sind den Anlagen zu entnehmen.

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