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Unwirksamkeit der 7.Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“

    Der 1.Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Urteil vom 07.02.2023, Aktenzeichen: 1 N 19.2204, die 7.Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet“ vom 11.09.2018 für unwirksam erklärt.

     

     

    Urteil:

     

    I.             Die 7.Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kraiburg“ vom  11.September 2018, bekannt gemacht am 16.Mai 2019, ist unwirksam.

     

    II.            Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

     

    III.          Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

     

    IV.          Die Revision wird nicht zugelassen.

     

     

    -Bekanntmachung Unwirksamkeit der 7. Änderung

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