8. Änderung des Bebauungsplan "Gewerbegebiet"
Öffentliche Auslegung
Der Marktgemeinderat hat am 02.08.2022 beschlossen den Entwurf i.d.F. vom 22.06.2022 der 8. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch –BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 8. Änderung des Bebauungsplan "Gewerbegebiet", umfasst das Grundstück Untersbergstraße 3, Fl.Nr. 1908/45, Gemarkung Guttenburg.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung werden vom
27.10.2022 bis einschließlich 28.11.2022
im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:
- Entwurf_8.Änd_BP_Gewerbegebiet mit Begründung