3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 22 "Kumpfmühle" im Bereich Nähe Perschl 1, Flurstücke 1897/8, 1516/1, 1516/2, 1519/5, Gemarkung Guttenburg

Öffentliche Auslegung
Der Marktgemeinderat hat am 11.03.2025 beschlossen den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kumpfmühle“ i.d.F vom 27.02.2025 öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kumpfmühle“ befindet sich zwischen der Straße „An der Kumpfmühle“ und der Staatsstraße (St 2092) und grenzt an die Wohnobjekte An der Kumpfmühle 5, 7, 9, 11 und 12 sowie Perschl 1 an. Konkret sind folgende Flurstücke betroffen:
Flurnummer 1897/8, 1516/1, 1516/2, 1519/5, Gemarkung Guttenburg. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern im Sinne der Nachverdichtung.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung, werden vom
25.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025
im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird.
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:
- Änderungsentwurf i.d.F. vom 27.02.2025
- Begründung zum Änderungsentwurf i.d.F. vom 27.02.2025
- Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
- Aufstellungs – und Billigungsbeschluss zum Änderungsentwurf i.d.F. vom 27.02.2025
- Merkblatt Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren