22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Bleicherfeld“
Inkrafttreten
Der Gemeinderat des Marktes Kraiburg a.Inn hat mit Beschluss vom 16.01.2024 die 22. Änderung des Bebauungsplanes „Bleicherfeld“ i.d.F. vom 16.01.2024 als Satzung beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung erfolgte als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB.
Dieser Beschluss wurde am 08.02.2024 an den Amtstafeln des Marktes Kraiburg a. Inn gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 22. Änderung des Bebauungsplanes „Bleicherfeld“ in Kraft.
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:
- Endgültige Fassung - 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Bleicherfeld“ mit Begründung
- öffentliche Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss
- Abwägungsbeschlüsse+Satzungsbeschluss vom 16.01.2024