1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 23 "Jettenbacher Straße"
Inkrafttreten
Der Markgemeinderat Kraiburg a. Inn hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Jettenbacher Straße" als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 14.08.2025 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Jettenbacher Straße" in Kraft.
Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.