Mitterpleining
Aufstellung der Außenbereichssatzung „Mitterpleining”
Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 06.07.2021 beschlossen, den Entwurf zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Mitterpleining” i.d.F. vom 07.06.2021 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch – BauGB – (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der Außenbereichssatzung „Mitterpleining” umfasst die Flurstücke der Gemarkung Guttenburg:
Fl.Nr. 914, 914/1, 914/2, 916.
Der Entwurf zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Mitterpleining” und seine Begründung werden vom 22.11.2021 bis zum 23.12.2021 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB).