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Kumpfmühle

2. Änderung des Bebauungsplanes „Kumpfmühle”

Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.05.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplan „Kumpfmühle” i.d.F. vom 18.05.2021 als Satzung beschlossen.Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung, angeschlagen am 20.09.2021, ist die 2. Änderung des Bebauungsplan „Kumpfmühle” in Kraft getreten.

1. Änderung des Bebauungsplanes „Kumpfmühle”

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 13.08.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kumpfmühle” i.d.F. vom 13.08.2019 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgte durch Aushang am 21.11.2019. Seitdem ist die 1.Änderung in Kraft.

21.11.2019

Die Verfahrensunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kumpfmühle" stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.

Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan "Kumpfmühle"

19.02.2018 – Bebauungsplan Nr. 22 „Kumpfmühle” – Inkrafttreten

Der Marktgemeinderat des Marktes Kraiburg a.Inn hat mit Beschluss vom 07.11.2017 den Bebauungsplan Nr. 22 „Kumpfmühle“ i.d.F. vom 07.11.2017 als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 22 „Kumpfmühle“ in Kraft.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 1511/9, 1512, 1511/5, 1519, 1511, 1896, 1898, 1897, 1513, 1514, 1883, 1506, 1505, 1518, 1521, 1517 der Gemarkung Guttenburg.

Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan (siehe Bekanntmachung zum Download) dargestellt.

Die für den Bebauungsplan festgelegten Ausgleichsflächen umfassen außerhalb des Plangebietes die Fl.Nr. 59 (Teilfläche), Gemarkung Guttenburg und Fl.Nr. 159, Gemarkung Kraiburg a.Inn und sind im beiliegenden Lageplan (siehe Bekanntmachung zum Download) dargestellt.

Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-gung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn (Rathaus Kraiburg a.Inn), Marktplatz 1,

84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 7 zu den allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und 
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber dem Markt Kraiburg a.Inn geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Folgend die Unterlagen zum Bebauungsplan „Kumpfmühle” zum Download als PDF.

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