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Alten- und Pflegeheim

2. Änderung des Bebauungsplanes „Alten- und Pflegeheim”

Öffentliche Auslegung

Der Marktgemeinderat hat am 03.12.2019 beschlossen den Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch –BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Alten- und Pflegeheim” umfasst die Flurnummer 331, Gemarkung Kraiburg. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung werden vom 30.01.2020 bis einschließlich 02.03.2020 im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 7, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

29.01.2020

Die Verfahrensunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Alten- und Pflegeheim” stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.

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