3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "Alten- und Pflegeheim"
Inkrafttreten
Der Markgemeinderat Kraiburg a. Inn hat die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Alten- und Pflegeheim" als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 14.08.2025 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Alten- und Pflegeheim" in Kraft.
Die Verfahrensunterlagen stehen nachfolgend als Download zur Verfügung.