3. Änderung des Bebauungsplan "Alten- und Pflegeheim"
Öffentliche Auslegung
Der Marktgemeinderat hat am 13.09.2022 beschlossen den Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes “Alten- und Pflegeheim“ öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Alten- und Pflegeheim“ befindet sich an Bahnhofstraße - Höhe Hausnummer 17 - und betrifft die Flurnummern 331, 331/5, 331/6, 331/8, 331/9 (Teilfläche), 333/6, 333/40, 333/43, Gemarkung Kraiburg a. Inn. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für das Alten- und Pflegeheim.
Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie seine Begründung, werden vom
30.09.2022 bis einschließlich 31.10.2022
im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).