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Bebauungsplanes Nr. 30 „Sondergebiet Photovoltaik Kolbing“

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Inkrafttreten

Der Gemeinderat des Marktes Kraiburg a.Inn hat mit Beschluss vom 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Photovoltaik Kolbing“ i.d.F. vom 18.06.2024 als Satzung beschlossen. 

Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Photovoltaik Kolbing“ in Kraft.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Nähe des Ortsteils „Kolbing“ und umfasst die Fl.Nrn. 986 (Teilfläche), 986/1 (Teilfläche), Gemarkung Maximilian.
 

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:

- Plan- und Textteil mit Verfahrensvermerken 

- Begründung und Umweltbericht 

- Kurzbericht zur Feldvogelerfassung 

- öffentliche Bekanntmachung zum Inkrafttreten

- Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss

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