9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ortskern West“ im Bereich Linsenbergweg 1

Öffentliche Auslegung
Der Marktgemeinderat hat am 08.04.2025 beschlossen den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern West“ i.d.F vom 07.04.2025 öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern West“ befindet sich im Bereich Linsenbergweg 1. Konkret sind folgende Flurstücke betroffen:
Flurnummer 281/1 und 277, Gemarkung Kraiburg a. Inn.
Wesentliches Ziel der Planung ist eine Nachverdichtung in Form eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zu ermöglichen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung, werden vom
25.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025
im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird.
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:
- Änderungsentwurf i.d.F. vom 07.04.2025
- Begründung zum Änderungsentwurf i.d.F. vom 07.04.2025
- Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
- Billigungsbeschluss zum Änderungsentwurf i.d.F. vom 07.04.2025
- Merkblatt Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren