8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ortskern West“ im Bereich Nähe der Bahnhofstraße 11a und 11b

Öffentliche Auslegung
Der Marktgemeinderat hat am 25.04.2023 beschlossen den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern West“ i.d.F vom 03.03.2023 öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern West“ befindet sich südlich zum Alten- und Pflegeheim in der Bahnhofstraße. Konkret sind folgende Flurstücke betroffen:
Flurnummer 249, 249/4, 249/5, 331/9, 331/10, Gemarkung Kraiburg a. Inn.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für das bestehende Mischgebiet im Sinne der Nachverdichtung.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung, werden vom
25.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025
im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert wird.
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:
- Änderungsentwurf i.d.F. vom 03.03.2023
- Begründung zum Änderungsentwurf i.d.F. vom 03.03.2023
- Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung
- Billigungsbeschluss zum Änderungsentwurf i.d.F. vom 03.03.2023
- Merkblatt Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren