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17. Änderung des Flächennutzungsplan

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Wirksamwerden

Mit Bescheid vom 12.02.2025 Az.: 41-Blp074/22 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 17.Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Wanklbachtals, (Gebiet an der Trostberger Straße ab Hausnummer 24 bis Hausnummer 62), Fl.Nrn. Flurnummern 742, 744, 739 (TF), 739/7, 739/5 (TF), 739/1 (TF), 739/2, 739/6, 739/3, 730/1, 724, 724/2, 725, 724/1, 729 (TF) Straße, 727, 712/3 (TF), 692 (TF) Bach, 722/1, 722/2, 723 Straße, 720, 721, 721/1, 718, 715 (TF), 717/1 (TF), 717 (TF), 714, 713, 715/1, 847/5 (TF), 817/2, 712/6 (TF), 711/2, 711, 712/2 der Gemarkung Maximilian, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wurde am 19.02.2025 durch ortüblichen Aushang gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Kraiburg a. Inn wirksam.

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:

- Plan- und Textteil mit Verfahrensvermerken 

- Begründung und Umweltbericht 

- öffentliche Bekanntmachung über die Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Zusammenfassende Erklärung zum Bauleitplanverfahren

- Abwägungsbeschlüsse und Feststellungsbeschluss

 

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