1. Änderung des Bebauungsplan "Jettenbacher Straße"

Öffentliche Auslegung
Der Marktgemeinderat hat am 05.04.2022 beschlossen den Entwurf i.d.F. vom 05.04.2022 der 1. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch –BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplan "Jettenbacher Straße", umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 333/0, 333/3, 333/26, 333/30 bis 333/39, 333/42, Gem. Kraiburg a. Inn und 475/5 Gem. Maximilian. Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und seine Begründung werden vom
30.09.2022 bis einschließlich 31.10.2022
im Rathaus Kraiburg, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a. Inn, Zimmer Nr. 12, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).